Muss der Arbeitgeber seinen Beschäftigten weiterhin die Arbeitsvergütung zahlen, wenn der Betrieb oder das Ladengeschäft aufgrund behördlicher Maßnahme schließen muss? Diese Frage hat nun das Bundesarbeitsgericht entschieden (Urteil vom 13.10.2021 – Az.: 5 AZR 211/21)

Ab dem 01.12.2020 gilt voraussichtlich die WEG-Reform

WEG-Reform

Bauliche Veränderungen sollen danach einfacher umzusetzen sein. Es genügt nunmehr ein Mehrheitsbeschluss.

Der Verwalter erhält mehr Kompetenzen. Die Idee war, ihn gleich einem Geschäftsführer zu setzten. Ganz so umfangreich ist die Hausverwaltung nun aber nicht mit Befugnissen ausgestattet, wie dies ursprünglich geplant war. Nach §26 WEG neuer Fassung dürfen sich gewerbliche Hausverwalter zertifizierte Verwalter nennen, wenn sie diesbezüglich eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer absolviert haben.

Haben Sie Fragen zum neuen Recht. Wir helfen Ihnen gerne.

Ab dem 01.12.2020 gilt voraussichtlich die WEG-Reform

WEG-Reform

Bauliche Veränderungen sollen danach einfacher umzusetzen sein. Es genügt nunmehr ein Mehrheitsbeschluss.

Der Verwalter erhält mehr Kompetenzen. Die Idee war, ihn gleich einem Geschäftsführer zu setzten. Ganz so umfangreich ist die Hausverwaltung nun aber nicht mit Befugnissen ausgestattet, wie dies ursprünglich geplant war. Nach §26 WEG neuer Fassung dürfen sich gewerbliche Hausverwalter zertifizierte Verwalter nennen, wenn sie diesbezüglich eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer absolviert haben.

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Aufgrund von Arbeitsausfällen im Zusammenhang mit den Corona Virus Covid 19 sollen Menschen und Arbeitsplätze geschützt werden. Die Bundesregierung hat daher den Zugang zu Kurzarbeitergeld erleichtert, wenn Unternehmen unter massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden müssen. Diese Erleichterungen sollen rückwirkend zum 1. März 2020 inkrafttreten und auch rückwirkend ausgezahlt werden. Ein erleichterter Zugang zu Kurzarbeitergeld bedeutet, dass nur noch 10 % statt bisher ein 1/3 der Beschäftigten im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen und dass den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge, die sie während der Kurzarbeit zu zahlen haben, in voller Höhe erstattet werden. Auch Zeitarbeitsunternehmen können bereits jetzt einen Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten wird verzichtet.

Rechtsstreit über die Wassergebühren in Kassel an Hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen

Wassergebühren Kassel

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung nun das Verfahren an den hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen (Aktenzeichen: 9 B 52.18).

Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Leitsatz  begründet, kann unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr einer Fortsetzungsfeststellungsklage  gegen eine Vorausleistungsbescheid auch dann zulässig sein, wenn sich dieser wegen eines bestandskräftigen endgültigen Gebührenbescheides erledigt hat .

 Der Kläger wendet sich gegen einen Bescheid über die Vorauszahlung von Wassergebühren  aus dem Jahre 2013 . Hierbei geht es immer noch um die Frage, ob die Stadt Kassel  in ihrer Kalkulation  Positionen eingestellt hat,  welche nicht  auf die Verbraucher  umlagefähig sind.  Der hessische Verwaltungsgerichtshof hatte  die Klage als unzulässig abgewiesen.

Der EuGH hat am 14.05.2019 ein Urteil zur Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit gesprochen. Geklagt hatte in Spanien eine Gewerkschaft (CCOO) gegen die Deutsche Bank SAE aufgrund fehlender Arbeitszeiterfassung. Die grundlegenden Themen dabei waren die Einhaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit und die Erfassung der Überstunden.

Nach § 40 I BetrVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten zu tragen, die anlässlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulung nach § 37 VI BetrVG entstanden sind, sofern das bei der Schulung vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist. Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten gehören auch notwendige Reise- und Übernachtungskosten. (Orientierungssatz des Gerichts)

BAG, Beschluss vom 27.05.2015 - 7 ABR 26/13 (LAG Köln), BeckRS 2015, 71255

Hohe Heizkosten

Keine Pflicht zur Außendämmmung

Auch wenn der Heizverbrauch überdurschnittlich ist, ist der Vermieter nicht verpflichtet eine Außendämmung anzubringen

Bei einer ununterbrochenen Gesamtbeschäftigungsdauer von weniger als vier Jahren aufgrund von vier befristeten Arbeitsverträgen besteht zwar an sich kein Hinweis auf das Vorliegen eines institutionellen Rechtsmissbrauchs. Eine entsprechende Missbrauchsprüfung ist aber dann nicht von vornherein entbehrlich, wenn mit Unterbrechung frühere befristete Arbeitsverhältnisse zwischen denselben Parteien bestanden. Dabei ist im Rahmen der Gesamtwürdigung zu beachten, dass sich die befristeten Arbeitsverhältnisse nicht nahtlos aneinanderreihen. Nicht unerhebliche Unterbrechungszeiten können gegen eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Rechtsinstituts der Vertretungsbefristung sprechen. (Orientierungssatz des Gerichts)BAGUrteil vom 10.07.2013 - 7 AZR 761/11

Der Arbeitgeber muss bei unwiderruflicher Freistellung unter Anrechnung von Resturlaub die Lage der anzurechnenden Urlaubstage in der Regel nicht festlegen.

 Ist die unwiderrufliche Freistellung unter Anrechnung von Resturlaub rechtswidrig erfolgt, erfüllt sie dennoch etwaige Urlaubsansprüche.

BAG, Urteil vom 16.07.2013 - 9 AZR 50/12

© BFS Anwälte Kassel
Datum des Ausdrucks: 19.04.2024