Muss der Arbeitgeber seinen Beschäftigten weiterhin die Arbeitsvergütung zahlen, wenn der Betrieb oder das Ladengeschäft aufgrund behördlicher Maßnahme schließen muss? Diese Frage hat nun das Bundesarbeitsgericht entschieden (Urteil vom 13.10.2021 – Az.: 5 AZR 211/21)
Ab dem 01.12.2020 gilt voraussichtlich die WEG-Reform
WEG-ReformBauliche Veränderungen sollen danach einfacher umzusetzen sein. Es genügt nunmehr ein Mehrheitsbeschluss.
Der Verwalter erhält mehr Kompetenzen. Die Idee war, ihn gleich einem Geschäftsführer zu setzten. Ganz so umfangreich ist die Hausverwaltung nun aber nicht mit Befugnissen ausgestattet, wie dies ursprünglich geplant war. Nach §26 WEG neuer Fassung dürfen sich gewerbliche Hausverwalter zertifizierte Verwalter nennen, wenn sie diesbezüglich eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer absolviert haben.
Haben Sie Fragen zum neuen Recht. Wir helfen Ihnen gerne.
Ab dem 01.12.2020 gilt voraussichtlich die WEG-Reform
WEG-ReformBauliche Veränderungen sollen danach einfacher umzusetzen sein. Es genügt nunmehr ein Mehrheitsbeschluss.
Der Verwalter erhält mehr Kompetenzen. Die Idee war, ihn gleich einem Geschäftsführer zu setzten. Ganz so umfangreich ist die Hausverwaltung nun aber nicht mit Befugnissen ausgestattet, wie dies ursprünglich geplant war. Nach §26 WEG neuer Fassung dürfen sich gewerbliche Hausverwalter zertifizierte Verwalter nennen, wenn sie diesbezüglich eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer absolviert haben.
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Aufgrund von Arbeitsausfällen im Zusammenhang mit den Corona Virus Covid 19 sollen Menschen und Arbeitsplätze geschützt werden. Die Bundesregierung hat daher den Zugang zu Kurzarbeitergeld erleichtert, wenn Unternehmen unter massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden müssen. Diese Erleichterungen sollen rückwirkend zum 1. März 2020 inkrafttreten und auch rückwirkend ausgezahlt werden. Ein erleichterter Zugang zu Kurzarbeitergeld bedeutet, dass nur noch 10 % statt bisher ein 1/3 der Beschäftigten im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen und dass den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge, die sie während der Kurzarbeit zu zahlen haben, in voller Höhe erstattet werden. Auch Zeitarbeitsunternehmen können bereits jetzt einen Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten wird verzichtet.
Mit der Verbreitung des Coronavirus stellen sich einige wichtige Fragen im Zusammenhang mit bestehenden Arbeitsverhältnissen, wie z.B. die Folgenden:
Rechtsstreit über die Wassergebühren in Kassel an Hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen
Wassergebühren KasselDas Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung nun das Verfahren an den hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen (Aktenzeichen: 9 B 52.18).
Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Leitsatz begründet, kann unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine Vorausleistungsbescheid auch dann zulässig sein, wenn sich dieser wegen eines bestandskräftigen endgültigen Gebührenbescheides erledigt hat .
Der Kläger wendet sich gegen einen Bescheid über die Vorauszahlung von Wassergebühren aus dem Jahre 2013 . Hierbei geht es immer noch um die Frage, ob die Stadt Kassel in ihrer Kalkulation Positionen eingestellt hat, welche nicht auf die Verbraucher umlagefähig sind. Der hessische Verwaltungsgerichtshof hatte die Klage als unzulässig abgewiesen.
Der EuGH hat am 14.05.2019 ein Urteil zur Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit gesprochen. Geklagt hatte in Spanien eine Gewerkschaft (CCOO) gegen die Deutsche Bank SAE aufgrund fehlender Arbeitszeiterfassung. Die grundlegenden Themen dabei waren die Einhaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit und die Erfassung der Überstunden.
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Mieter allein unter Berufung auf ihr hohes Lebensalter die Fortsetzung des Mietverhältnis im Fall einer Eigenbedarfskündigung verlangen können, Urteil v. 12.03.19, Az. 67 S 345/18.
Nach § 40 I BetrVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten zu tragen, die anlässlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulung nach § 37 VI BetrVG entstanden sind, sofern das bei der Schulung vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist. Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten gehören auch notwendige Reise- und Übernachtungskosten. (Orientierungssatz des Gerichts)
BAG, Beschluss vom 27.05.2015 - 7 ABR 26/13 (LAG Köln), BeckRS 2015, 71255
Neue Rechtsprechung des BGH zu Renovierungen stärkt Rechte der Mieter
Auch wenn der Heizverbrauch überdurschnittlich ist, ist der Vermieter nicht verpflichtet eine Außendämmung anzubringen
Arbeitnehmereigenschaft eines Gesellschafters (BAG, Beschluss vom 17.09.2014 - 10 AZB 43/14)
ArbeitsrechtVerfügt ein in einer GmbH mitarbeitender Gesellschafter über mehr als 50 % der Stimmrechte, steht er regelmäßig nicht in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft. (BAG, Beschluss vom 17.09.2014 - 10 AZB 43/14)
Die Kündigung des Insolvenzverwalters mit der Frist des § INSO § 113 S. 2 InsO unterliegt keiner Billigkeitskontrolle nach § BGB § 315 BGB § 315 Absatz III BGB. (amtlicher Leitsatz)
BAG, Urteil vom 27.02.2014 - 6 AZR 301/12
Bei einer ununterbrochenen Gesamtbeschäftigungsdauer von weniger als vier Jahren aufgrund von vier befristeten Arbeitsverträgen besteht zwar an sich kein Hinweis auf das Vorliegen eines institutionellen Rechtsmissbrauchs. Eine entsprechende Missbrauchsprüfung ist aber dann nicht von vornherein entbehrlich, wenn mit Unterbrechung frühere befristete Arbeitsverhältnisse zwischen denselben Parteien bestanden. Dabei ist im Rahmen der Gesamtwürdigung zu beachten, dass sich die befristeten Arbeitsverhältnisse nicht nahtlos aneinanderreihen. Nicht unerhebliche Unterbrechungszeiten können gegen eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Rechtsinstituts der Vertretungsbefristung sprechen. (Orientierungssatz des Gerichts)BAG, Urteil vom 10.07.2013 - 7 AZR 761/11
Verschweigt der Wohnungsverkäufer dem Käufer ein Gutachten, aus dem sich Mängel in der Wohnung ergeben, haftet er dem Erwerber, LG Augburg, AZ: 11 O 1404/10
Der Arbeitgeber muss bei unwiderruflicher Freistellung unter Anrechnung von Resturlaub die Lage der anzurechnenden Urlaubstage in der Regel nicht festlegen.
Ist die unwiderrufliche Freistellung unter Anrechnung von Resturlaub rechtswidrig erfolgt, erfüllt sie dennoch etwaige Urlaubsansprüche.
BAG, Urteil vom 16.07.2013 - 9 AZR 50/12
Ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgeber zur Höhe einer jährlichen Zuwendung (Weihnachtsgeld) ist wirksam.
BAG, Urt. v. 16.01.2013 - 10 AZR 26/12 (LAG Hamm)
Urteil des BGH vom 10.10.2012
Bei Rückstand von mehr als einer Monatsmiete droht die Kündigung
Führt die Nichteinladung von einem Eigentümer zur Nichtigkeit von Beschlüssen?
Neue Entscheidung des Landgerichts Berlin
Überlange Bindung des Arbeitnehmers durch Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten.
Diskriminierung wegen des Alters - Entschädigung.