Arbeitsrecht für Arbeitgeber in Kassel
Jens Braun · Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2002
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Sie möchten einen Arbeitsvertrag gestalten, auf einen Konflikt im Betrieb reagieren oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vorbereiten? Ich berate und vertrete Arbeitgeber bei BFS in Kassel. Ausgangspunkt sind Ihre betriebliche Situation und das Ergebnis, das Sie erreichen möchten. Gemeinsam betrachten wir die rechtlichen Möglichkeiten, die Risiken und die wirtschaftlichen Folgen des weiteren Vorgehens.
Arbeitsverträge bei Einstellung und Veränderung
Ein neuer Mitarbeiter beginnt, Aufgaben verändern sich oder bestehende Vertragsmuster sollen überprüft werden: Ich unterstütze Sie bei der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen und ergänzenden Vereinbarungen. Dabei können etwa Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Befristung und vertragliche Pflichten eine Rolle spielen.
Für die Beratung sind das bisherige Vertragsmuster, geplante Änderungen und eine kurze Beschreibung der vorgesehenen Tätigkeit hilfreich. So lässt sich konkret besprechen, welche Regelungen zu Ihrem Betrieb und dem jeweiligen Arbeitsverhältnis passen.
Konflikte, Pflichtverletzungen und Abmahnungen
Bei wiederkehrenden Konflikten oder dem Verdacht einer Pflichtverletzung stellt sich häufig zunächst die Frage, wie der Sachverhalt einzuordnen ist. Ich prüfe mit Ihnen die vorhandenen Informationen und bespreche mögliche Reaktionen, einschließlich einer Abmahnung, soweit sie in Betracht kommt.
Hilfreich sind eine zeitliche Übersicht der Ereignisse und die dazugehörigen Unterlagen. Dazu können Schriftwechsel, Gesprächsnotizen und bereits erteilte Abmahnungen gehören. Ziel der Beratung ist eine nachvollziehbare Grundlage für Ihre Personalentscheidung.
Kündigung und Aufhebungsvertrag vorbereiten
Soll ein Arbeitsverhältnis beendet werden, sind sowohl das gewünschte Ergebnis als auch die konkrete Ausgangslage zu klären. Ich unterstütze Sie bei der Vorbereitung von Kündigungen sowie bei der Gestaltung und Prüfung von Aufhebungsverträgen. Dabei besprechen wir auch mögliche Streitpunkte und die Folgen unterschiedlicher Vorgehensweisen.
Je nach Situation können Freistellung, offene Vergütung, Urlaub, Zeugnis und eine mögliche Abfindung Gegenstand der Beratung sein. Nehmen Sie möglichst vor dem Ausspruch einer Kündigung oder der Unterzeichnung einer Vereinbarung Kontakt auf, damit die Handlungsmöglichkeiten frühzeitig geprüft werden können.
Vertretung bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen
Wenn ein Beschäftigter Ansprüche geltend macht oder ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wurde, vertrete ich Ihre Interessen außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht. Mit Ihnen bespreche ich die Ziele der Auseinandersetzung und die Möglichkeiten einer Einigung oder einer gerichtlichen Klärung.
Bitte weisen Sie bei Ihrer Anfrage auf bereits zugestellte Schreiben, Gerichtstermine und laufende Fristen hin. Halten Sie die betreffenden Unterlagen sowie Angaben dazu bereit, wann Sie diese erhalten haben.
So bereiten Sie die Beratung vor
1. Anliegen kurz schildern. Nennen Sie bei der Kontaktaufnahme Ihren Betrieb, das Thema und das Ziel der Beratung. Besteht Zeitdruck, teilen Sie bitte die konkrete Frist oder den Termin mit.
2. Unterlagen zusammenstellen. Je nach Anliegen sind Arbeitsvertrag und Nachträge, relevanter Schriftwechsel sowie eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich. Welche weiteren Informationen benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab.
3. Auftrag und Kosten klären. Sprechen Sie bei der Anfrage auch den gewünschten Beratungsumfang und die Vergütung an. Die konkrete Kostenklärung gehört vor die Beauftragung.
4. Nächste Schritte abwägen. In der Beratung betrachten wir Ihre Ziele, die rechtliche Ausgangslage und die wirtschaftlichen Folgen. Auf dieser Grundlage entscheiden Sie über das weitere Vorgehen.
Ihr Ansprechpartner: Jens Braun
Ich bin seit 1999 als Rechtsanwalt und seit 2002 als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig. Bei BFS in Kassel berate und vertrete ich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Auf dieser Seite finden Sie die Beratungsschwerpunkte für Arbeitgeber.
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Telefon: 0561 / 81669-0
E-Mail: info@bfs-anwaelte.de
Bitte nennen Sie das Stichwort „Arbeitgeberberatung – Jens Braun“ und weisen Sie auf laufende Fristen hin.

