Wohnungseigentumsrecht
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft müssen unterschiedliche Interessen und die gemeinsame Verantwortung für das Gebäude zusammengeführt werden. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei rechtlichen Fragen rund um das Wohnungseigentum und das Zusammenleben in der Gemeinschaft.
Typische Fragen in der Gemeinschaft
- Eigentümerversammlungen und Beschlüsse
- Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan und Hausgeld
- Instandhaltung, Sanierung und bauliche Veränderungen
- Nutzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- Rechte und Pflichten im Verhältnis zur Verwaltung
Ob es um einen Beschluss, die Verteilung von Kosten oder eine geplante Baumaßnahme geht: Wir prüfen die Unterlagen und besprechen mit Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten. Schildern Sie uns bitte auch, in welcher Rolle Sie anfragen, etwa als Wohnungseigentümer, für die Gemeinschaft oder als Verwaltung.
Hilfreich sind insbesondere die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung, einschlägige Beschlüsse und der bisherige Schriftverkehr. Bei Streitigkeiten über Beschlüsse können kurze Fristen eine Rolle spielen. Wenden Sie sich deshalb möglichst frühzeitig an unsere Kanzlei.
Ihr Anliegen an unsere Kanzlei
Sie haben eine Frage oder wünschen eine Beratung? Schildern Sie uns gerne kurz Ihr Anliegen. Unser Team unterstützt Sie bei der Anfrage und Terminvereinbarung.

