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Kündigung erhalten? Beratung zum Kündigungsschutz in Kassel

Eine Kündigung wirft sofort Fragen auf: Muss ich sie hinnehmen? Kann ich meinen Arbeitsplatz behalten? Ist eine Einigung über die Beendigung sinnvoll? Jens Braun, seit 2002 Fachanwalt für Arbeitsrecht, berät und vertritt bei BFS Rechtsanwälte in Kassel Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Frist beachten: Wer sich gegen eine schriftliche Kündigung wehren möchte, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach deren Zugang Kündigungsschutzklage erheben. Eine Anfrage bei der Kanzlei oder Verhandlungen mit dem Arbeitgeber wahren diese Frist nicht. Nennen Sie bei Ihrer Anfrage deshalb bitte sofort das Zugangsdatum.

0561 / 81669-0 anrufen · Beratung zur Kündigung anfragen

Was wird bei einer Kündigung geprüft?

Die Prüfung beginnt mit dem Kündigungsschreiben und den Umständen des Arbeitsverhältnisses. Dazu gehören insbesondere der Zugang und die Form der Kündigung, die Kündigungsfrist, die Beschäftigungsdauer und die Frage, welcher Kündigungsschutz greift. Je nach Fall sind außerdem der Kündigungsgrund, eine vorherige Abmahnung, die Beteiligung eines Betriebsrats oder ein besonderer Kündigungsschutz wichtig.

Auch wenn der allgemeine Kündigungsschutz nicht anwendbar ist, ist eine Kündigung nicht automatisch wirksam. Entscheidend ist die konkrete rechtliche und tatsächliche Situation.

Arbeitsplatz erhalten oder eine Einigung erreichen?

Eine Kündigungsschutzklage richtet sich auf die Feststellung, dass die Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet hat. Welche Lösung Sie anstreben, besprechen wir im Beratungsgespräch: die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder gegebenenfalls eine verhandelte Beendigung. Bei einer Einigung können neben einer Abfindung auch Freistellung, offene Vergütung, Urlaub und das Arbeitszeugnis zu regeln sein.

So bereiten Sie das Beratungsgespräch vor

  • Kündigungsschreiben einschließlich Umschlag, soweit vorhanden, und das genaue Zugangsdatum.
  • Arbeitsvertrag, Nachträge und einschlägige Vereinbarungen.
  • Aktuelle Gehaltsabrechnungen und Angaben zum Beschäftigungsbeginn.
  • Vorherige Abmahnungen und relevante Korrespondenz.
  • Informationen zu einem Betriebsrat und Umständen, die besonderen Kündigungsschutz begründen können.

Schildern Sie bei der Kontaktaufnahme kurz Ihr Anliegen und laufende Fristen. Gemeinsam klären wir, welche Unterlagen für die Prüfung benötigt werden, welche Ziele Sie verfolgen und welches weitere Vorgehen in Betracht kommt.

Häufige Fragen zur Kündigung

Bekomme ich bei einer Kündigung automatisch eine Abfindung?

Nein. Eine Kündigung allein begründet keinen allgemeinen Abfindungsanspruch. Ein Anspruch kann sich etwa aus einer besonderen gesetzlichen Regelung, einem Sozialplan oder einer Vereinbarung ergeben. Ob eine Abfindung verhandelt werden kann, hängt vom Einzelfall ab.

Kann ich erst das Ergebnis eines Gesprächs mit dem Arbeitgeber abwarten?

Behalten Sie die Klagefrist unabhängig von solchen Gesprächen im Blick. Auch ein laufender Austausch über eine mögliche Einigung ersetzt die rechtzeitige Klageerhebung nicht.

Was kostet die Beratung?

Die Vergütung hängt vom Auftrag und einer gegebenenfalls geschlossenen Vergütungsvereinbarung ab. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung nach den Kosten der Erstberatung. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, halten Sie die Versicherungsdaten bereit; eine Kostenübernahme hängt vom Versicherungsvertrag und der Deckungszusage ab.

Beratung für Arbeitgeber

Sie möchten eine Kündigung vorbereiten oder haben eine Kündigungsschutzklage erhalten? Jens Braun unterstützt Arbeitgeber bei der Prüfung der Ausgangslage und dem weiteren Vorgehen. Mehr dazu finden Sie auf der Seite Arbeitsrecht für Arbeitgeber.

Ihr Ansprechpartner in Kassel

Jens Braun – Fachanwalt für Arbeitsrecht
BFS Rechtsanwälte · Königstor 23 · 34117 Kassel
0561 / 81669-0 · info@bfs-anwaelte.de

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Rechtliche Grundlagen: § 4 KSchG, § 1a KSchG. Allgemeine Informationen; die Beurteilung des Einzelfalls erfordert eine individuelle Prüfung.

© BFS Anwälte Kassel
Datum des Ausdrucks: 05.10.2026